Über das Programm
Die FARRAGO Academy macht kleine und mittlere Unternehmen fit für den sicheren, rechtskonformen Umgang mit Künstlicher Intelligenz – praxisnah, im eigenen Tempo und mit nachweisbarem Zertifikat.
Seit dem 2. Februar 2025 verlangt Artikel 4 der EU-KI-Verordnung, dass Unternehmen die KI-Kompetenz ihrer Mitarbeitenden sicherstellen und nachweisen können. Die FARRAGO Academy übersetzt diese Anforderung in ein klares, aufeinander aufbauendes Schulungsprogramm – von den Grundlagen bis zur zertifizierungsreifen Governance nach ISO/IEC 42001.
Wofür die Academy steht
Praxisnah
Verständlich erklärt, ohne Fachchinesisch – mit Beispielen, Arbeitshilfen und Checklisten für den Arbeitsalltag.
Rechtskonform
Ausgerichtet an EU AI Act, Artikel 4 und ISO/IEC 42001 – damit Ihr KI-Einsatz belastbar dokumentiert ist.
Im eigenen Tempo
100 % online im geschützten Mitgliederbereich – jederzeit, ortsunabhängig, ohne Präsenztermin.
Nachweisbar
Jede Stufe schließt mit Prüfung und Zertifikat ab – als Kompetenznachweis für Ihr Unternehmen.
Drei Level, die aufeinander aufbauen
Das Programm ist in drei Kurse gegliedert – vom Einstieg bis zur Expertenebene. Sie starten mit dem Basis-Training (Level 1) und erweitern Ihre Kompetenz Schritt für Schritt.
Artikel-4-Kompetenz
Module 1–4: Grundlagen, EU AI Act, sicherer KI-Einsatz, Ethik & Recht. Führt zum Basiszertifikat.
Umsetzung & Risiko
Module 5–8: Rollen, Hochrisiko, DSGVO ↔ AI Act, Frameworks und Risikomanagement in der Praxis.
Governance & ISO 42001
Module 9–12: KI-Managementsystem, Governance-Struktur, Audit und Zertifizierung.
Hinweis: Level 1 (Basis-Training) ist verfügbar. Level 2 und 3 befinden sich im Aufbau und werden nach und nach freigeschaltet.
Für wen das Programm gedacht ist
Für Solo-Selbstständige und Teams in kleinen und mittleren Unternehmen – Handwerk, Tourismus, Dienstleistung, Handel, Praxen und Büros. Kurz: für alle, die im Arbeitsalltag Künstliche Intelligenz einsetzen oder einsetzen wollen. Vorkenntnisse sind nicht nötig.
Starten Sie mit dem Basis-Training
Erfüllen Sie die Artikel-4-Kompetenzpflicht – mit Zertifikat nach bestandener Prüfung.
