Anbieter oder Betreiber? Ihre Pflichten nach dem EU AI Act
Wer welche Pflichten hat – verständlich erklärt, mit typischen Konstellationen aus dem Mittelstand.
Zwei Rollen, unterschiedliche Pflichten
Der EU AI Act unterscheidet vor allem zwischen Anbietern und Betreibern. Welche Pflichten Sie treffen, hängt davon ab, in welcher Rolle Sie eine KI einsetzen. Die meisten Unternehmen sind Betreiber.
Anbieter
entwickelt oder vermarktet KI
- Entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen auf den Markt.
- Welche Pflichten einen Anbieter treffen, hängt vom jeweiligen KI-System ab. Bei Hochrisiko-KI gelten unter anderem Anforderungen an Risikomanagement, technische Dokumentation und Konformität. Für Anbieter bestimmter generativer KI-Systeme gelten zudem Transparenz- und technische Kennzeichnungspflichten nach Art. 50.
- Beispiel: ein Software-Hersteller, der ein KI-Tool anbietet.
Betreiber
setzt KI in eigener Verantwortung ein
- Nutzt ein KI-System beruflich – z. B. Unternehmen, Behörde oder Praxis.
- Betreiber müssen die für ihren konkreten Einsatz geltenden Vorgaben beachten. Für Hochrisiko-KI enthält Art. 26 besondere Betreiberpflichten, u. a. zur Nutzung entsprechend der Gebrauchsanweisung und zur menschlichen Aufsicht. Zusätzlich können Transparenzpflichten nach Art. 50 und Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 relevant sein.
- Beispiel: Ihr Unternehmen, das ein KI-Tool im Alltag einsetzt.
Typische Konstellationen im Mittelstand
Sie nutzen ChatGPT, Copilot oder ein KI-Tool im Arbeitsalltag.
→ Betreiber
Sie kaufen ein KI-gestütztes Bewerbungstool und setzen es ein.
→ Betreiber – mit zusätzlichen Betreiberpflichten, weil es Hochrisiko-KI ist.
Sie entwickeln eine eigene KI-Anwendung und verkaufen oder veröffentlichen sie.
→ Anbieter
Sie versehen ein zugekauftes KI-System mit Ihrem eigenen Namen oder Ihrer Marke, verändern es wesentlich oder ändern seinen Verwendungszweck.
→ Bei Hochrisiko-KI können Sie unter den Voraussetzungen des Art. 25 selbst zum Anbieter werden – mit dessen Pflichten.
Hinweis: Auch Importeure und Händler haben eigene Pflichten. Die Rolle richtet sich nach dem konkreten Einsatz – im Zweifel prüfen lassen.
Häufige Fragen zu Anbieter und Betreiber
Bin ich Anbieter oder Betreiber, wenn ich ChatGPT nutze?
Sie sind Betreiber. Anbieter ist, wer die KI entwickelt oder unter eigenem Namen auf den Markt bringt – hier der Hersteller des Tools.
Welche Pflichten hat ein Betreiber nach dem EU AI Act?
Das hängt vom konkreten KI-System ab. Bei Hochrisiko-KI gelten nach Art. 26 besondere Pflichten, etwa Nutzung entsprechend der Gebrauchsanweisung und menschliche Aufsicht. Für die in Art. 50 genannten Fälle bestehen Transparenz- bzw. Offenlegungspflichten. Unabhängig davon sind angemessene Maßnahmen zur KI-Kompetenz nach Art. 4 zu ergreifen.
Kann ein Unternehmen zum Anbieter werden, ohne KI selbst zu entwickeln?
Ja. Wer ein Hochrisiko-KI-System unter eigenem Namen anbietet oder es wesentlich verändert, kann nach Art. 25 rechtlich zum Anbieter werden – mit dessen strengeren Pflichten.
Wer haftet bei Fehlern der KI?
Die Verantwortung richtet sich nach der Rolle und dem Einzelfall. Grundsätzlich bleibt der Mensch verantwortlich; der Betreiber sollte Ergebnisse prüfen; bei Hochrisiko-KI ist zudem die vorgesehene menschliche Aufsicht zu gewährleisten.
Stand: August 2026. Dieser Beitrag dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung.
