EU AI Act Risikoklassen: die 4 Stufen mit Beispielen
Der EU AI Act stuft jede KI nach ihrem Risiko ein – und daran hängen die Pflichten. Hier sehen Sie die vier Stufen mit Beispielen, die im Alltag häufig vorkommen.
Der risikobasierte Ansatz
Je höher das Risiko einer KI-Anwendung für Menschen, desto strenger die Regeln. Ordnen Sie jede KI, die Sie einsetzen, einer der vier Stufen zu – das ist der erste Schritt jeder KI-Einführung.
Unannehmbares Risiko – verboten
Diese Praktiken sind seit dem 2. Februar 2025 untersagt. Für normale Unternehmen sind sie tabu.
- Social Scoring: KI-Systeme zur Bewertung oder Einstufung von Personen anhand ihres sozialen Verhaltens oder persönlicher Merkmale, wenn daraus eine nach Art. 5 unzulässige Benachteiligung entsteht.
- Manipulation: KI, die Menschen unterschwellig steuert oder gezielt Schwächen ausnutzt (z. B. bei Kindern).
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen. Ausgenommen sind gesetzlich zulässige Anwendungen, die aus medizinischen oder sicherheitsbezogenen Gründen eingesetzt werden.
- Biometrische Kategorisierung nach sensiblen Merkmalen (Herkunft, politische Meinung, sexuelle Orientierung).
- Ungezieltes Sammeln von Gesichtsbildern aus dem Internet oder von Kameras.
- Biometrische Echtzeit-Fernidentifizierung im öffentlichen Raum (nur enge Ausnahmen für Behörden).
Hochrisiko – strenge Pflichten
KI, die über Menschen oder wichtige Abläufe mitentscheidet. Pflichten u. a.: Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Diese gelten aufgrund der Änderungen von Juli 2026 gestuft: für Anhang-III-Systeme ab 2. Dezember 2027, für produktbezogene Hochrisiko-KI nach Anhang I ab 2. August 2028. Steht eine Anwendung in Anhang III, ist sie aber nicht automatisch Hochrisiko: Im Einzelfall kann eine Ausnahme nach Art. 6 Abs. 3 greifen, wenn kein erhebliches Risiko für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte besteht – außer die KI nimmt ein Profiling natürlicher Personen vor.
- Beschäftigung/HR: Bewerber-Screening, Lebenslauf-Analyse, Beförderung/Kündigung, Leistungsüberwachung.
- Bildung: Zulassung, Prüfungsbewertung, Überwachung bei Prüfungen.
- Kredit und Versicherung: Kreditwürdigkeitsprüfung natürlicher Personen sowie – bei Lebens- und Krankenversicherungen – KI zur Risikobewertung und Preisbildung gegenüber natürlichen Personen. Nicht jede Versicherungs- oder Finanz-KI ist automatisch Hochrisiko; reine Betrugserkennung zählt ausdrücklich nicht dazu.
- Wesentliche Dienste: Zugang zu Sozialleistungen oder Krediten.
- Kritische Infrastruktur: Steuerung von Strom, Wasser, Verkehr.
- Strafverfolgung, Migration/Asyl/Grenzkontrolle, Justiz.
- KI als Sicherheitsbauteil in regulierten Produkten (z. B. Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug).
Begrenztes Risiko – offenlegen
Für bestimmte KI-Systeme gelten besondere Transparenzpflichten nach Art. 50. Dazu gehören insbesondere Systeme zur direkten Interaktion mit Menschen, Emotionserkennungs- und biometrische Kategorisierungssysteme sowie bestimmte Deepfakes und bestimmte KI-generierte Inhalte.
- Chatbots und Service-Assistenten: Nutzer muss wissen, dass er mit KI spricht.
- Deepfakes – KI-erzeugte oder manipulierte Bild-, Audio- oder Videoinhalte, die echt wirken könnten: durch den Betreiber offenlegen (Art. 50 Abs. 4). Nicht jedes KI-Bild und nicht jeder KI-Text ist automatisch sichtbar kennzeichnungspflichtig.
- Emotionserkennung (soweit erlaubt): betroffene Personen informieren.
Minimales Risiko – keine Sonderpflichten
Der Großteil aller KI-Anwendungen. Keine besonderen Pflichten aus dem AI Act – die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt aber trotzdem.
- Spamfilter, Rechtschreib- und Grammatikhilfe, Autovervollständigung.
- KI in Videospielen.
- Produktempfehlungen, Textbausteine, einfache Automatisierungen.
⚠️ Häufig falsch eingeordnet
Diese Anwendungen wirken harmlos, sind aber meist Hochrisiko:
- Lebenslauf-Analyse und automatisches Bewerber-Ranking
- Auswertung von Video-Interviews
- Leistungs- und Verhaltensüberwachung von Mitarbeitenden
- Bewertungs- und Prüfungs-KI in der Bildung
Im Zweifel gilt: die Einordnung dokumentieren und fachlich prüfen lassen.
Merksatz: Entscheidet die KI über Menschen (Job, Kredit, Bildung, Rechte)? → wahrscheinlich Hochrisiko. Interagiert sie sichtbar oder erzeugt sie Inhalte? → Transparenzpflicht. Sonst meist minimal – aber Kompetenz ist immer Pflicht.
Häufige Fragen zu den Risikoklassen
Welche Risikoklassen gibt es im EU AI Act?
Vier Stufen: unannehmbares Risiko (verboten), hohes Risiko (Hochrisiko), begrenztes Risiko (Transparenzpflicht) und minimales Risiko. Je höher das Risiko, desto strenger die Pflichten.
Was ist Hochrisiko-KI nach dem EU AI Act?
KI, die über Menschen oder wichtige Abläufe mitentscheidet – etwa in Bewerbung, Kreditvergabe, Bildung, kritischer Infrastruktur oder Strafverfolgung. Für sie gelten strenge Pflichten wie Risikomanagement, Dokumentation und menschliche Aufsicht. Diese Pflichten greifen aufgrund der Änderungen von Juli 2026 gestuft: für Anhang-III-Systeme ab 2. Dezember 2027 und für produktbezogene Hochrisiko-KI nach Anhang I ab 2. August 2028.
Ist ein Chatbot Hochrisiko-KI?
In der Regel nein. Ein Chatbot fällt meist unter das begrenzte Risiko: Es gilt die Transparenzpflicht nach Art. 50 – der Nutzer muss erkennen können, dass er mit einer KI spricht.
Zählt ein KI-Tool zur Bewerberauswahl als Hochrisiko?
Ja. KI im Recruiting – etwa Lebenslauf-Analyse oder automatisches Bewerber-Ranking – gilt als Hochrisiko-KI und unterliegt strengen Anforderungen.
Wie ordne ich meine KI-Anwendung richtig ein?
Prüfen Sie: Entscheidet die KI über Menschen (Job, Kredit, Bildung, Rechte)? Dann ist sie meist Hochrisiko. Interagiert sie sichtbar oder erzeugt sie Inhalte? Dann greift die Transparenzpflicht. Andernfalls ist sie meist minimales Risiko – die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4) gilt aber immer.
Stand: August 2026. Diese Einordnung dient der Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der Einzelfall nach dem EU AI Act (VO (EU) 2024/1689).
